AGB

Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Lichtbilder und Lichtbildwerke der Fotografin/Fotojournalistin Meike Engels, im Folgenden Autorin genannt.

„Lichtbilder und Lichtbildwerke“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Autorin hergestellten fotografischen Bildnisse, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

Alle Lichtbilder und Lichtbildwerke bleiben stets Eigentum der Autorin. Sie werden lediglich vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die vorab vereinbarten oder in den Bilddaten zu findenden Nutzungsarten überlassen.

Die Lieferung der Bilder und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt grundsätzlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Nutzers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

Honorare

Jede Einräumung von Nutzungsrechten am fotografischen Urheberrecht wird berechnet. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vor Nutzung schriftlich zu vereinbaren. Weitere Kosten für die eventuell erforderliche Einholung ergänzender Nutzungsrechte anderer Urheber oder sonstiger Rechteinhaber sind im Honorar nicht enthalten.

Das Bildhonorar wird auch geschuldet bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen oder Karikaturen, nachgestellten Inhalten, sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.

Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung sowie die Bearbeitungskosten jeweils die marktüblichen Honorare nach Maßgabe der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) anzuwenden.

Wird ein bebildertes Objekt (z. B. Buch, Broschüre, Flyer etc.) oder einzeln daraus entnommene, von der Autorin bezogene Bildmotive, erneut im gleichen Medium oder in einem neuen Medium ( Print zu Online oder umgekehrt) verwendet, so ist erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken.

Alle Honorarangaben verstehen sich stets netto ohne Mwst. Honorare sind sofort nach Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens jedoch zwei Wochen nach Annahme des Materials.

Urheberrecht und Rechte Dritter

Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede weitere Nutzung oder Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Autorin erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe zu Zwecken der Werbung und/oder PR.

Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung der Autorin auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG).

Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart und honoriert werden.

Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Autorin nicht erfolgen.

Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Autorin nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet werden, insbesondere nicht in Onlinesystemen und/ oder internen Archiven.

Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen von Personen und/oder anderen Bildelementen sind nicht gestattet ( § 14 UrhG ). Ein Beschnitt des Bildes, eine Formatänderung unter Aufrechterhaltung der Bildaussage oder leichte Korrekturen in Helligkeit und Kontrast zum Zweck der Anpassung an das Layout sind hiervon ausgenommen.

Das Recht auf weitere Bearbeitung gilt ausdrücklich als nicht vereinbart. Sollte der Nutzer ein solches wünschen muss es vorab bei der Autorin angefragt und schriftlich von dieser bestätigt werden.

Grundsätzlich gilt:

1. Alle Lichtbilder und Lichtbildwerke der Autorin dürfen nur im redaktionellen Kontext und in Bezug zu aktuellen Ereignissen verwendet werden.

2. Ausnahmslos alle Rechte Dritter sind vom Nutzer zu klären. Mögliche weitere Rechte Dritter können sein: Andere Urheberrechte, z.B. bei abgelichteten Werken der bildenden und darstellenden Kunst oder Filmen, die noch innerhalb der Schutzdauer des Urheberrechtsgesetzes sind und/oder Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen. Die entsprechenden Nutzungsrechte sowie sonstige Veröffentlichungsgenehmigungen sind vom Nutzer selbst einzuholen.

Ausnahmen:

1. Ausnahme Absprache und schriftliche Vereinbarung mit der Autorin: Vor Verwendung einzelner Bilder zu anderen Zwecken muss die Autorin unter Angabe der genauen Nutzungsabsicht angefragt werden und ihr mögliches Einverständnis schriftlich bestätigt sein.

2. Ausnahme Landschafts-und/oder Naturaufnahmen ohne dass Rechte Dritter betroffen sind: Diese sind stets ausgenommen von den grundsätzlichen Nutzungsbeschränkung dieser AGB.

3. Ausnahme künstlerische und abstrakte Bilder ohne dass Rechte Dritter betroffen sind: Diese sind stets ausgenommen von den grundsätzlichen Nutzungsbeschränkung dieser AGB.

4. Ausnahme Symbolbild: Bei Bildern, die auch ohne redaktionellen und/oder aktuellen Bezug verwendet werden dürfen, findet sich in der Caption der Bilddaten der Begriff „Symbolbild“.

5. Ausnahme Model Released: Sind die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen durch entsprechende Vereinbarungen, die der Autorin schriftlich vorliegen, bereits geklärt findet sich an gleicher Stelle in in den Bilddaten der Hinweis „model released“ oder MR=yes.

Weitere Abweichungen und/oder Einschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten ergeben sich ebenfalls aus den Bilddaten unter Punkt „Special Instructions“ eines jeden einzelnen Bildes. Alle dort hinterlegten Hinweise gelten für die Nutzung des jeweiligen Bildes. Mit Annahme des Bildes gelten sie als vereinbart und sind ausnahmslos anzuwenden.

Sofern in den Bilddaten keine Hinweise auf Verwendungsmöglichkeit hinterlegt sind, oder keine individuellen Absprachen mit der Autorin schriftlich bestätigt sind, so gelten die grundsätzlichen Vereinbarungen dieser AGB.

Der Nutzer der Bilder ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet.

Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen. Dabei ist die Angabe [M] zu verwenden.

Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.

Abweichungen hiervon sind vorab mit der Autorin abzusprechen und schriftlich zu vereinbaren.

Die Autorin hat gem. § 25 Verlagsgesetz Anspruch auf ein kostenlos geliefertes Belegexemplar.

Haftung, Kosten

Bei körperlich vorhandenem Material ( Dias, Abzüge, Negative, Digitale Datenträger ) haftet der Auftraggeber/Nutzer für das überlassene Material bis zur unversehrten Rücklieferung. Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung. Die Rücklieferung hat durch Einschreiben zu erfolgen.

Überlässt die Autorin dem Auftraggeber/Nutzer mehrere Bilddateien oder Bildabzüge zur Auswahl, hat der Auftraggeber/Nutzer die nicht ausgewählten Bilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – zu vernichten. Für alle Schäden, die daraus resultieren, dass die Bilder nicht vernichtet wurden haftet ausschließlich der Auftraggeber/Nutzer.

Beabsichtigt der Auftraggeber/Nutzer eine andere als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen.

Holt der Auftraggeber/Nutzer die Zustimmung nicht ein, hat er die Autorin von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

Unterbleibt die Namensnennung der Urheberin nach § 13 UrhG oder verstößt der Auftraggeber/Nutzer gegen § 14 UrhG, so hat die Autorin Anspruch auf Schadensersatz in üblicher Form und Höhe, mindestens jedoch auf 100% Aufschlag auf das Nutzungshonorar. Der Auftraggeber/Nutzer hat die Autorin von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

Bei unberechtigter Verwendung, insbesondere bei Überschreitung des vereinbarten Nutzungsumfangs oder -zeitraums, Entstellung des Bildmaterials, unberechtigter Fertigung von Duplizierungen, Reproduktionen und Vergrößerungen, unberechtigte Archivierung seitens des Auftraggebers/Nutzers sowie bei Weitergabe des Bildmaterials an Dritte, wird zusätzlich zum üblichen Nutzungshonorar Schadenersatz in fünffacher Höhe des zur Zeit der Nutzung marktüblichen Honorars ( auf Basis der von der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing ermittelten Bildhonorare ) fällig.

Gewährleistung

Sofern das gelieferte Bildmaterial technische mangelhaft ist ( z.B. Sensorflecken, Format anders als abgesprochen, digitale Speicherfehler ) kann der Auftraggeber/Nutzer zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch oder per email mit Lesebestätigung und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen.

Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber/Nutzer nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern. Ein Zurücktreten vom gesamten Auftrag sowie weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Der Auftraggeber/Nutzer trägt die alleinige presse, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen, einschließlich des Umgangs mit Beiträgen oder deren Inhalten in seinem Verantwortungsbereich vor oder nach der Veröffentlichung (Redaktion und übriger Betrieb sowie bei Weiterübertragung der Rechte an Dritte).

Die Autorin übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber/Nutzer, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche oder Bußgelder infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber/Nutzer vor oder nach der Veröffentlichung (Redaktion und übriger Betrieb sowie bei Weiterübertragung der Rechte an Dritte).

Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials (Veröffentlichung einschließlich des Umgangs mit Beiträgen oder deren Inhalten in seinem Verantwortungsbereich vor oder nach der Veröffentlichung (Redaktion und übriger Betrieb) durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse-, daten- schutz- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber den Journalisten von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, den Journalisten trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt

Für die Klärung solcher Rechte ist grundsätzlich der Nutzer/Auftraggeber verantwortlich. Er muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen.

Bei Ausschnitt einzelner Personen oder Elementen aus einem Bild geht die Verantwortung für die Veröffentlichung des so veränderten Bildes an den Bearbeiter über. Das betrifft insbesondere daraus resultierenden Schadensersatzansprüche aus Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Verletzungen anderer Rechte.

Sofern zwischen der Autorin und dem Nutzer/Auftraggeber streitig ist, was hinsichtlich der Gewähr für bestimmte Rechte Dritter und/oder Verwendungszweck und Nutzungslizenz vereinbart wurde, ist der Nutzer/Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden. Diese haben stets in schriftlicher Form vorzuliegen.

Soweit Dritte wegen der Verwendung des Materials durch den Nutzer/Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Nutzer/ Auftraggeber die Autorin von allen damit verbundenen Kosten freizustellen. Das gilt auch dann, wenn der Nutzer/ Auftraggeber die Rechte am Bildmaterial an Dritte überträgt.

Der Auftraggeber/Nutzer wird auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Vermögensschadenshaftplichtversicherung für Berichterstattung (in Wort und/oder Bild und/oder Ton) abzuschließen.

Alternativ kann der Auftraggeber/Nutzer mit der Autorin vereinbaren, dass dieser für einen zu vereinbarenden Aufschlag auf das Honorar das Risiko hinsichtlich eines genau definierten Verwendungszwecks übernimmt. Eine solche Vereinbarung ist stets schriftlich festzuhalten.

Die Autorin haftet nicht für Schäden, die beim Nutzer/Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der von der Autorin angelieferten Dateien eintreten. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Computerviren, E-Mails oder beigefügten Anhängen entstehen, oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern.

Die Autorin verpflichtet sich aber in diesem Zusammenhang ihr technischen Arbeitsgeräte auf dem Stand der Entwicklung zu halten und größtmöglichste Sorgfalt anzuwenden.

Von den Einschränkungen der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel und Mängelfolgeschäden, die die Autorin oder ihre Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben.

Diese Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn die Autorin Mängel arglistig verschwiegen oder Mängelfreiheit garantiert hat. Weiter sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch die Autorin oder ihre Erfüllungsgehilfen.

Es wird zugleich darauf hingewiesen, dass eine Versicherung gegen Bußgelder (z.B. der Datenschutzbehörden) nicht möglich erscheint und daher von den vorgenannten Versicherungsmöglichkeiten in der Regel nicht erfasst wird, d.h. der Auftraggeber entsprechende Vorsorgeposten selbst zu bilden hat, mit denen solche Kosten selbst aufgebracht bzw. der Journalist von Kosten freigestellt werden kann.

Leistungsstörung, Ausfallhonorar

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Autorin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar entsprechend.

Wird ein bereits vereinbarter Auftrag seitens des Auftraggebers/Nutzers kurzfristig ( weniger als 48 Stunden vorher ) abgesagt und/ oder im Umfang wesentlich geschmälert, so werden 50% des ursprünglich vereinbarten Honorars fällig. Bei allen bereits erteilten und vom Auftraggeber/Nutzer, stornierten Aufträgen gilt, dass bereits eventuell erfolgte Leistungen ( z.B. Recherche, Planung, Organisation ) sowie Spesen ( z.B. Stornierungsgebühren für Unterkunft, Reisetickets ) in voller Höhe zu erstatten sind.

Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Autorin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Autorin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von der Autorin bestätigt worden sind. Die Autorin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers/Nutzers können gespeichert werden. Die Autorin verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Erfüllungsort

für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers, für die Rücklieferung der Sitz der Autorin.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder sich als unwirksam oder undurchführbar erweisen, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.